Schmid Erlebnis

  1. Abschluss des Vertrages
    Mit der Anmeldung, die schriftlich (auch elektronisch) oder mündlich (auch telefonisch) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Sind in der Anmeldung mehrere Personen angeführt so ergehen vertraglichen Verpflichtungen aller, an die Korrespondenz führende Person über. Die Anmeldung wird für den Kunden verbindlich, wenn der Veranstalter die Buchung inkl. den Preis schriftlich (auch elektronisch) bestätigt.
    Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, das für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist widerruft.
  2. Bezahlung
    Mit Zugang der Bestätigung werden Beträge bis € 300,- sofort fällig, bei höheren Beträgen gilt eine 20% Anzahlung des Preises. Der restliche Betrag wird spätestens bis 30 Tage vor Leistungszeitraum ohne nochmalige Aufforderung fällig. Leistet der Kunde nicht wie o.a. bzw. zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt so ist der Veranstalter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Schadensersatz in der Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren seitens des Kunden zu leisten.
  3. Leistungen
    Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen in dem für den Zeitraum gültigen Detailprogramm sowie aus den Angaben der Bestätigungen ersichtlich. Bei allfälligen Widersprüchen gelten vorrangig die Angaben der Bestätigung. Der Veranstalter behält sich das Recht aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen auch nach Vertragsabschluss Änderungen der ursprünglichen Angaben zu erklären. Der Charakter einer angebotenen Veranstaltung verlangt bei bestimmten Gegebenheiten immer wieder Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung. Dies gilt insbesondere bei veränderten Straßen- bzw. Wegverhältnissen, der Nichtverfügbarkeit von geplanten Unterkünften, bei Wettereinbrüchen usw. Die Ausschreibungen stellen den geplanten Verlauf dar, ohne den tatsächlichen Ablauf im Detail festzulegen. Ein Gewährleistungsanspruch bzw. eine Preisminderung aufgrund der genannten Erfordernisse einer Verlaufsänderung besteht für den Kunden nicht.
  4. Preisänderungen
    Die Änderung des vereinbarten Preises bis hin zu einer 10% Erhöhung ist zulässig. Falls Preisänderungen 10% übersteigen, kann vom Vertrag ohne Gebühren zurück getreten werden.

    1. Preisänderungen bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
      Bei nicht erreichen der Teilnehmeranzahl wird auf Kundenwunsch die Veranstaltung durchgeführt und ein Aufschlag fällig, welcher vor Zustandekommen bekannt ist.
    2. Voraussetzung zur Teilnahme
      Jeder, der gesund ist, den speziellen Anforderungen der einzelnen Veranstaltungen genügt und über eine entsprechende Ausrüstung verfügt, kann teilnehmen.
  5. Rücktritt durch den Kunden
    Kann jederzeit vor Beginn von der Veranstaltung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Als Eingang der Stornierung gilt jeweilige Tag bis 17:00 Uhr (Bürozeiten Ende). Nach dieser Uhrzeit eingegangenen Stornierungen zählen bereits zum folgenden Tag. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Storno-Kosten, mindestens € 25,-
    bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20%, ab 29 Tage 40%, ab 21 Tage 50%, ab 14 Tage 60%, ab 7 Tage 70%, ab 2 Tage (jeweils vor Veranstaltungsbeginn) 80%. Bei Nichtantritt 90% des Gesamtpreises.
    Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
  6. Rücktritt, Kündigung und Ausschluss durch den Veranstalter
    a) Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behalten wir den Anspruch auf den Buchungspreis.
    b) Der Veranstalter kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten: bei Nicht-Erreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter informiert den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführungder Reise. Der Veranstalter macht ein Anbot (siehe Punkt 4.1.) und der Kunde hat die Möglichkeit das Anbot anzunehmen oder bekommt den einbezahlten Geldbetrag ohne Abzüge zurück.
    c) Ist der Kunde den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen erkennbar körperlich oder psychisch nicht gewachsen: Ist der Veranstalter/ Guide berechtigt, den Kunden ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Kündigung bzw. Ausschluss behält der Veranstalter den Anspruch auf den Gesamtpreis.
  7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiter verpflichtet sich der Veranstalter, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die etwaigen Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.
  8. Haftungsbeschränkung
    Mountainbike Touren und anderen sportlichen Betätigungen aller Art, sind immer mit erhöhten Unfallrisiko verbunden (Sturzgefahr, Kollisionsgefahr mit motorisierten Verkehr, Steinschlag-Gefahr im Gebirge usw.). Es wird deshalb von jeder/jedem Kunden ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung vorausgesetzt. Auf allen Bike-Touren ist das Tragen eines geprüften Bike-Helm, Bike-Handschuhe, Bike-Schutzbrille obligatorisch. Das Tragen bei allen Veranstaltungen von zweckmäßiger und den Wetterbedingungen gut angepasster Bekleidung wird unbedingt empfohlen. Im Weiteren haftet der Veranstalter/ Guide nicht für Personen- und Sachschäden durch mangelhaften Zustand des Bikes (eingeschlossen Mietbikes) oder durch Transporte und Abnützung unterwegs.
    Empfehlung des Veranstalters: Passen sie die Geschwindigkeit an den äußeren Bedingungen und dem eigenen Können an und lassen sie sich nicht durch andere zum Schnellfahren verleiten – dies gilt vor allem bei Abfahrten.
    Der Kunde beteiligt sich auf eigene Gefahr. Alle Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderer/Mountainbiker. Ein erhebliches Maß an Umsicht wird von jedem Kunden/Teilnehmererwartet. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Veranstaltung ergeben. Dies wird vom Kunden/Teilnehmer durch stillschweigende Annahme der Buchungsbestätigung bestätigt. Die konditionellen, gesundheitlichen und technischen Anforderungen an die Teilnehmer, auf die in den Beschreibungen jeder Veranstaltung hingewiesen wird, sind ernst zu nehmen bzw. Folge zu leisten. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiver Ziele wird keine Gewährleistung übernommen. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Kunden bestehen bleiben. Zumutbare und sachlich gerechtfertigte Programmänderungen durch Witterungseinflüsse, sonstige Gefahren, sowie Konditions- und Sicherheitsmängel einzelner Kunden/Teilnehmer und sonstiges bleiben bei allen Veranstaltungen vorbehalten.
    Der Veranstalter haftet nicht für die Verwahrung, Transportschäden und Diebstahl vom Gepäck inkl. Bike (auch Mietbike) bzw. etwaige Sportausrüstung. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Gepäck, Storno, Haft und Unfall).

    1. Haftungsbeschränkung Vermittelte Leistungen
      Tritt der Veranstalter als Vermittler auf, so erstreckt sich die Haftung von auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers, sowie die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für die Erbringung der von der vermittelten bzw. besorgten Leistung. Verletzt der Leistungsträger die aus dem Vermittlungsvertrag obliegenden Pflichten, so ist dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn nicht bewiesen wird, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Vertragsverletzungen aufgrund minderen Verschuldens ist dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
    2. Die vertragliche Haftung des Veranstalters
      Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Buchungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    3. Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter
      Ist in soweit beschränkt, wie auf Grund internationaler Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
      Mitwirkungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter/Guide mitzuteilen. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
  9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche der Kunden verjähren in einem Jahr.
  10. Reisedokumente und Gesundheitsvorschriften
    Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Antritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
  11. Urheberrecht
    Die Aufzeichnung der Reisedaten mit GPS-Geräten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weiterveröffentlichung ist nur mit Zustimmung und Nennung des Veranstalters gestattet. Die Nutzung der Daten für ausschließlich private Zwecke ist gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Urheberrecht behalte sich der Veranstalter vor, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Für jeden Fall einer etwaigen Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von € 5 000,- vereinbart, fällig innerhalb 14 Tage nach Verstoß. Bei Zahlungsverzug gelten einvernehmlich 6% Zinsen p.a. als vereinbart. Einvernehmlich unterliegt diese Vertragsstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
  12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
  13. Gerichtsstand
    Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Unternehmer oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend.